
Serviceleistungen für Erfinder
Haben Sie eine interessante Idee, ein Projekt im Entwicklungsstadium oder schon ein fertiges Produkt?
Allen Mitarbeiter*innen der TUM, die beabsichtigen, ein Schutzrecht anzumelden, bieten wir folgende Leistungen an:
- Persönliche Beratung der Erfinder*innen (auch vor Ort)
- Allgemeine Informationen zu gewerblichen Schutzrechten
- Informationen zum Arbeitnehmererfindergesetz (ArbEG) und Ihren Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer*in
- Bereitstellung der Formulare für Erfindungsmeldungen und Softwaremeldungen (in unserem Downloadbereich)
- Unterstützung beim Abfassen von Erfindungsmeldungen und Softwaremeldungen (Mitteilung für Computerprogramme nach §69b UrhG)
- Identifizierung patentfähiger Forschungsergebnisse
Im Rahmen der Zusammenarbeit der bayerischen Universitäten mit der Bayerischen Patentallianz GmbH (BayPAT) bieten wir Ihnen:
- Kostenlose Bewertung Ihrer Erfindung bezüglich Patentfähigkeit und Patentwürdigkeit
- Bei gegebener Patentwürdigkeit kostenlose Anmeldung der Erfindung zum Patent durch die TU München
- Finanzierung, Koordination und Begleitung des Patentierungsverfahrens
- Verwertung der Erfindung/des Patentes in Kooperation mit den Erfinder*innen und mit der Bayerischen Patentallianz.
Die Verwertungserlöse werden zwischen Erfinder*innen, TUM, Lehrstuhl/Institut und der BayPAT aufgeteilt. Der/Die Erfinder*in erhält gem. §42 Arbeitnehmererfindergesetz 30% der Bruttoeinnahmen aus der Verwertung.
Sie haben noch Fragen?
Dann werfen Sie noch einen Blick in unsere FAQ oder kontaktieren Sie uns unter patent@tum.de.