Serviceleistungen für Erfinder

Haben Sie eine interessante Idee, ein Projekt im Entwicklungsstadium oder schon ein fertiges Produkt?

Allen Mitarbeiter*innen der TUM, die beabsichtigen, ein Schutzrecht anzumelden, bieten wir folgende Leistungen an:

  • Persönliche Beratung der Erfinder*innen (auch vor Ort)
  • Allgemeine Informationen zu gewerblichen Schutzrechten
  • Informationen zum Arbeitnehmererfindergesetz (ArbEG) und Ihren Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer*in
  • Bereitstellung der Formulare für Erfindungsmeldungen und Softwaremeldungen (in unserem Downloadbereich)
  • Unterstützung beim Abfassen von Erfindungsmeldungen und Softwaremeldungen (Mitteilung für Computerprogramme nach §69b UrhG)
  • Identifizierung patentfähiger Forschungsergebnisse

Im Rahmen der Zusammenarbeit der bayerischen Universitäten mit der Bayerischen Patentallianz GmbH (BayPAT) bieten wir Ihnen:

  • Kostenlose Bewertung Ihrer Erfindung bezüglich Patentfähigkeit und Patentwürdigkeit
  • Bei gegebener Patentwürdigkeit kostenlose Anmeldung der Erfindung zum Patent durch die TU München
  • Finanzierung, Koordination und Begleitung des Patentierungsverfahrens
  • Verwertung der Erfindung/des Patentes in Kooperation mit den Erfinder*innen und mit der Bayerischen Patentallianz.

Die Verwertungserlöse werden zwischen Erfinder*innen, TUM, Lehrstuhl/Institut und der BayPAT aufgeteilt. Der/Die Erfinder*in erhält gem. §42 Arbeitnehmererfindergesetz 30% der Bruttoeinnahmen aus der Verwertung.
 

Sie haben noch Fragen?

Dann werfen Sie noch einen Blick in unsere FAQ oder kontaktieren Sie uns unter patent@tum.de.