Serviceleistungen für Erfinder:innen
Haben Sie eine interessante Idee, ein Projekt im Entwicklungsstadium oder schon ein fertiges Produkt?
Allen Mitarbeiter:innen der TUM, die beabsichtigen, ein Schutzrecht anzumelden, bieten wir folgende Leistungen an:
- Persönliche Beratung der Erfinder:innen (auch vor Ort)
- Allgemeine Informationen zu gewerblichen Schutzrechten
- Informationen zum Arbeitnehmererfindergesetz (ArbEG) und Ihren Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer:in/ Beamt:in
- Bereitstellung der Formulare für Erfindungsmeldungen und Softwaremeldungen (in unserem Downloadbereich)
- Unterstützung beim Abfassen von Erfindungsmeldungen und Softwaremeldungen (Mitteilung für Computerprogramme nach §69b UrhG)
- Identifizierung patentfähiger Forschungsergebnisse
Im Rahmen der Zusammenarbeit der bayerischen Universitäten mit der Bayerischen Patentallianz GmbH (BayPAT) bieten wir Ihnen:
- Kostenlose Bewertung Ihrer Erfindung bezüglich Patentfähigkeit und Patentwürdigkeit
- Bei gegebener Patentwürdigkeit kostenlose Anmeldung der Erfindung zum Patent durch die TU München
- Finanzierung, Koordination und Begleitung des Patentierungsverfahrens
- Verwertung der Erfindung/des Patentes in Kooperation mit den Erfinder:innen und mit der Bayerischen Patentallianz.
Die Verwertungserlöse werden zwischen Erfinder:innen, TUM, Lehrstuhl/Institut und der BayPAT aufgeteilt. Der/Die Erfinder:in erhält gem. §42 Arbeitnehmererfindergesetz 30% der Bruttoeinnahmen aus der Verwertung.
Sie haben noch Fragen?
Dann werfen Sie doch einen Blick in unsere FAQs oder kontaktieren Sie uns unter patent(at)tum.de.
TUM ForTe - Forschungsförderung und Technologietransfer
Technische Universität München
Arcisstr. 21, 80333 München
Tel: +49 89 289 22667; Fax: +49 89 289 28381