Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nationale Forschungsförderung

Internationale Forschungsförderung

Je nach Förderlinie können wir finanzielle Anreize durch den TUM Seed Fund (für ERC und EU-Verbundanträge), eine Reduzierung des Lehrdeputats (ERC) sowie Korrekturlesen und Unterstützung bei administrativen Fragen anbieten. Besuchen Sie unsere Homepage und kontaktieren Sie uns so früh wie möglich.

 

Für alle Projektanträge, die über das EU Funding & Tenders-Portal eingereicht werden, müssen Sie die PIC-Nummer angeben.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen PIC Nummern der TUM, TUM-Med und des DHZ

 

PIC

TUM

999977463

Klinikum rechts der Isar (TUM-Med)

999875710

Deutsches Herzzentrum München

998634983

 

 

TUM

EU-Finance@zv.tum.de

Weitere Infos auch im Dienstleistungskompass

 

Klinikum rechts der Isar: Verwaltung MRI (TUM-Med)

Renate Rädlein
Tel.: +49 89 4140 2842
renate.raedlein@mri.tum.de

Beate Schaulin
Tel.: +49 89 4140 2856
beate.schaulin@mri.tum.de

 

Basierend auf den Erfahrungen und dem Wissen aus der erfolgreichen Einwerbung von ERC Grants an der TUM in den letzten Jahren, haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Bitte informieren Sie uns über Ihr Interesse an einer Bewerbung und wir werden Ihnen individuelle Unterstützung anbieten.

 

Ja, die TUM hat ihren TUM Diversity & Gender Equality Plan veröffentlicht, der die Anforderungen eines Gleichstellungsplans (Gender Equality Plan) der Europäischen Kommission erfüllt. Die Frage in den administrativen Formularen können Sie mit "ja" beantworten.

 

TUM Talent Factory

Bitte kontaktieren Sie direkt die jeweilige Professur, an der Sie Ihr Forschungsprojekt durchführen möchten, indem Sie Ihr Forschungsvorhaben und Ihren Lebenslauf zusenden, um darauf aufbauend eine mögliche Zusammenarbeit zu besprechen. Alle Fachbereiche und Professuren der TUM finden Sie auf unserer Webseite. Wir empfehlen darauf zu achten, dass Ihre Forschungsinteressen überzeugend kommuniziert werden und dass Ihr Profil mit den bestehenden Anforderungen übereinstimmt. Sie können sich auch über die aktuellen Stellenausschreibungen der TUM informieren oder sich bei Fördermittelgebern wie dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder der Alexander von Humboldt-Stiftung um eine eigene Förderung bewerben.

Externe Postdoktorand:innen können sich beispielsweise auf das TUM Global Postdoc Fellowship bewerben, um ein Forschungsprojekt an der TUM umzusetzen. Dabei werden die Fellows 24 Monate durch die TUM dabei unterstützt, ihr Forschungsprofil an einem Lehrstuhl ihres Fachbereichs zu schärfen und gemeinsam mit TUM-Wissenschaftler:innen neue Forschungsprojekte zu initiieren.

Die TUM Talent Factory unterstützt TUM Postdocs bei der Auswahl passender nationaler und internationaler Förderinstrumenten und bietet basierend auf unserer Erfahrung mit verschiedenen Fördermittelgebern Feedback zum Antragsstellungsprozess und zu ihren Antragsentwürfen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Die TUM verleiht den Titel "TUM Junior Fellow" jenen Nachwuchswissenschaftler:innen, die in hochkompetitiven wettbewerblichen Programmen unabhängige drittmittelfinanzierte Nachwuchsgruppen eingeworben haben, wie z.B. Emmy Noether-Nachwuchsgruppen (DFG), BMBF-Nachwuchsgruppen oder ERC Starting Grants. Zum Kreise der Nachwuchswissenschaftler:innen im Sinne des Programms zählt, wer noch keine Tenure Track Professur innehat. TUM Junior Fellows sind u. a. berechtigt, für ihre eigenen Mitarbeitenden als Erstgutachtende in Promotionsverfahren zu fungieren und in Analogie Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten zu begutachten. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.

Forschungs-und Wirtschaftskooperationen

Die Sektion ist derzeit noch im Aufbau.

Patente & Lizenzen

Anfragen richten Sie bitten an patent@tum.de. Sollten Sie schon einen konkreten Ansprechpartner haben (den Sie z.B. den Briefen entnehmen können, die Sie von uns bekommen), so können Sie diesen natürlich direkt anschreiben. Bitte nehmen Sie in diesem Fall trotzdem patent@tum.de immer in cc. 

Sollte es sich um einen schon existierenden Vorgang handeln, dann achten Sie bitte darauf, dass Sie das Aktenzeichen im Betreff Ihrer Mail angeben. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Anfrage gleich zugeordnet und daher schneller beantwortet werden kann. 

Bitte senden Sie Ihre Anfrage an research-cooperations@tum.de. Sollte es sich um einen schon existierenden Vorgang (d.h. abgeschlossener Vertrag oder laufende Verhandlungen) handeln, dann achten Sie bitte darauf, dass Sie die Ticketnummer im Betreff Ihrer Mail angeben. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Anfrage gleich zugeordnet und daher schneller beantwortet werden kann. 

Erfindungen, die während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind und die entweder aus der dem/der Arbeitnehmer*in an der TUM obliegenden Tätigkeit heraus entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten der TUM beruhen, sind Diensterfindungen (§ 4 Abs. 2 ArbEG). Auch Erfindungen aus Nebentätigkeit sind Diensterfindungen, wenn sie diesen Kriterien entsprechen. Der TUM steht es frei, innerhalb der gesetzlichen Fristen (i.d.R. vier Monate) über Inanspruchnahme oder Freigabe einer Diensterfindung zu entscheiden (§§ 6 und 8 ArbEG).

Sofern sich eine Erfindung nicht der betrieblichen Tätigkeit des/der Arbeitnehmers/-in zuordnen lässt oder nicht maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten der TUM beruht, handelt es sich um eine freie Erfindung (§ 4 Abs. 3 ArbEG).

Ja: Entsprechend § 5 des ArbEG (Gesetz über Arbeitnehmererfindungen) besteht für Diensterfindungen die Verpflichtung, diese unverzüglich in Textform dem Arbeitgeber zu melden. Dafür stellen wir Ihnen ein entsprechendes Dokument zur Verfügung, das Sie sich in unserem Dokumentbereich herunterladen können.

Für Freie Erfindungen, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht werden besteht eine Mitteilungspflicht, damit geprüft werden kann, ob es sich tatsächlich um einen Freie Erfindung handelt (§ 18 ArbEG). Bitte kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall unter patent@tum.de.

Nein, die TUM hat diesbezüglich keine Vorgaben. Sie sind aber natürlich dazu verpflichtet, die Lizenzbedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. bzgl. Urheberrecht) einzuhalten.

Entrepreneurship

Wir unterstützen Sie stets individuell und setzen uns in 1:1 Beratungsterminen mit Ihren spezifischen Bedarfen auseinander. Gemeinsam besprechen wir offene Fragen zur Geschäftsidee (z.B. Problem-Solution-Fit, Product-Market-Fit, Value Proposition), zum Geschäftsmodell, Markt oder Team, sowie alle weiteren praktischen Fragen die Sie Rund um das Thema Unternehmensgründung haben.  Zudem erhalten Sie fachliche Hilfe und Tipps für die nächsten Schritte in Ihrem Projekt. Wir helfen Ihnen bei der Einwerbung von Fördermitteln und begleiten Sie während der gesamten Laufzeit. Ferner vermitteln wir Sie entlang der kompletten Start-up Journey an die passenden Formate im TUM-/UnternehmerTUM-Ökosystem und darüber hinaus.

Die TUM Gründungsberatung ist ein interner Service und richtet sich folglich an Studierende, Wissenschaftler*Innen, Mitarbeiter*Innen, sowie Alumni der TUM. Unterstützt werden ausschließlich Teams/Personen, die einen TUM-Bezug vorweisen können und weder geschäftstätig sind (z.B. Umsätze generiert haben) noch eine Kapitalgesellschaft gegründet haben.

Der TUM-Bezug ist gegeben, sofern mindestens ein Teammitglied TUM Student*In, Mitarbeiter*In oder Alumni der TUM ist. Alternativ kann der TUM-Bezug dadurch hergestellt werden, dass ein(e) TUM-Professor*In Sie als Mentor*In im Rahmen einer staatlichen Gründungsförderung (z.B. EXIST Gründerstipendium) unterstützt.

Unser Fokus liegt unabhängig von der wissenschaftlichen Disziplin auf Gründungsideen, die auf technologischen und wissensbasierten Innovationen aufbauen. Vorhaben, die ausschließlich auf Handwerk, Handel oder Dienstleistung abzielen, können leider durch die Gründungsberatung nicht begleitet werden.

Bitte nutzen Sie dazu unser Formular Anfrage zur Erstberatung. Wir melden uns zeitnah - in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen - bei Ihnen. Bitte beachten Sie, dass Sie keine automatische Antwort erhalten, wenn Sie das Formular ausgefüllt und abgeschickt haben. Sie können sich aber darauf verlassen, dass es bei uns ankommt und wir uns zeitnah bei Ihnen melden werden.

Uns erreicht eine Vielzahl an Anfragen. Wir benötigen diese Informationen, um möglichst gut einschätzen zu können, was Sie vorhaben, wo Sie aktuell stehen und wie wir Ihnen bei den nächsten Schritten am besten helfen können. Dafür benötigen wir möglichst aussagekräftige Informationen, die über das Formular abgefragt werden. Ihre Angaben werden dabei selbstverständlich diskret und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.

Wir setzen uns individuell mit dem Status Quo Ihrer Geschäftsidee auseinander. Je nach Phase empfehlen wir entweder ein Qualifizierungsprogramm (z.B. XPLORE) oder bieten Ihnen eine Erstberatung mit einem Gründungsberater zur Besprechung der nächsten Schritte an. Wir arbeiten sehr eng mit unserem Partner, der UnternehmerTUM, zusammen, um Ihren individuellen Bedarfen mit der jeweils passenden Unterstützungsleistung gerecht werden zu können.

Neben der inhaltlichen Unterstützung durch die TUM Gründungsberatung, hilft die TUM Ihren Gründer*Innen mit Arbeitsplätzen und Büroräumen aus. Der TUM Incubator im Entrepreneurship Center in Garching stellt Gründer*Innen kostenlos Büroräumlichkeiten zur Verfügung. Dort haben Sie die Möglichkeit in einem großen gemeinsam genutzten Open Space an ihrer Idee und ihrem Business Plan zu arbeiten. Wenn Sie ein Förderprogamm wie z.B. EXIST einwerben, gibt es zudem die Option, dass Sie an Ihrem betreuenden Lehrstuhl ein Büro erhalten oder je nach Verfügbarkeit ein Einzelbüro im TUM Incubator beziehen.

Das gesamte Angebot der Gründungsunterstützung wird Mitgliedern der Technischen Universität München kostenfrei zur Verfügung gestellt.